Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Hierzu zählen zum Beispiel die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen. Weitere Hindernisse sind ein Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten. Auch bevormundende Einstellungen sind Hindernisse: Sie stellen in Frage, dass Menschen mit Behinderungen fähig sind, an der Rechtspflege teilzunehmen.
Im August 2020 veröffentlichten die Vereinten Nationen „Internationale Grundsätze und Leitlinien für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz“. Die internationalen Grundsätze wurden unter der Leitung der UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Die Leitlinien erklären die Unterstützungsbedarfe. Außerdem erläutern sie, was zu tun ist, um einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu ermöglichen.
Die Grundsätze und Leitlinien sollen Staaten und sonstige Akteure dabei unterstützen, die Justizsysteme so auszugestalten und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben. Die Grundsätze sind nun in deutscher Übersetzung erschienen. Vor dem Hintergrund des deutschen Rechts informiert die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einem PDF-Dokument über ausgewählte Grundsätze.
Hier kommen Sie zur Information „Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen“.