Sie benötigen Geld, um Ihre Veranstaltung barrierefrei zu gestalten? Sie wollen Informationen in Leichter Sprache herausgeben? Dann können Sie sich an das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wenden. Das Koordinierungsbüro bezuschusst inklusive Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, freien Trägern der Wohlfahrtspflege und städtischen Dienststellen.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung: Die Dienstleistungen oder Sachkosten müssen der Barrierefreiheit dienen oder das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen schärfen. Zuwendungen gibt es zum Beispiel für den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern. Auch wenn Sie mobile Rampen für mobilitätseingeschränkte Menschen mieten oder Induktionsanlagen für hörgeschädigte Menschen ausleihen möchten, können Sie Zuschüsse bekommen.
Nähere Informationen erhalten Sie über die E-Mail-Adresse un-behindertenrechtskonvention.soz@muenchen.de. Dort können Sie auch ein Antragsformular anfordern. Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK schickt Ihnen dann das Formular per E-Mail zu.