Die Stadt München hat das Förderprogramm für Rollstuhltaxis erweitert. Gefördert werden kann nun ab sofort auch die Anschaffung eines sogenannten London-Taxis des Herstellers LEVC, bei dem ein seitlicher Einstieg möglich ist. Diese Fahrzeuge sind bereits ab Werk barrierefrei ausgestattet und können ebenfalls von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern genutzt werden.
Bisher konnten Taxi-Unternehmer lediglich für die rollstuhlgerechte Umrüstung eines Fahrzeugs einen städtischen Zuschuss beantragen. So wurden bereits zehn Fahrzeuge zu Rollstuhltaxis umgerüstet, für den Umbau von drei weiteren Fahrzeugen gibt es eine Förderzusage.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mit der Förderung von Rollstuhltaxis schafft die Stadt München Möglichkeiten für Betroffene, eigenständig mobil zu sein und vor allem auch nachts problemlos von einer Veranstaltung nach Hause zu kommen. Mit den London-Taxis wird nun die Palette durch Fahrzeuge erweitert, bei denen man seitlich einsteigen und sich im Innenraum gegenübersitzen kann. Inklusion hat auf diese Weise gleich mehrere Facetten.“
Das Förderprogramm für Rollstuhltaxis wurde bereits am 1. April 2020 gestartet. Es entstand durch den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, den der Stadtrat im April 2019 beschlossen hatte. Die Initiative des Förderprogramms ging dabei maßgeblich auch auf den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München zurück. Pro Fahrzeug gibt es einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Seit Beginn des Förderprogramms wurden bereits knapp 97.000 Euro an Fördermitteln ausbezahlt.
Mit dem Förderprogramm „Rollstuhltaxis“ wird das Angebot an barrierefreien Taxi-Angeboten in München ausgebaut. Ziel des Programms ist, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, spontan und flexibel mit dem Taxi fahren und ihren Alltag mobiler und selbstbestimmter gestalten können. Denn Menschen im Rollstuhl können gängige Taxis nicht nutzen.
Antragsformulare und weitere Informationen zum Förderprogramm können formlos beim Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialreferat per E-Mail an inklusion.soz@muenchen.de angefordert werden.