Der Startschuss für die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist gefallen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Umsetzung durch Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland stehen erneut auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Mit einer nicht öffentlichen Beratung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der deutschen Zivilgesellschaft in Genf beginnt der Berichtszyklus in Bezug auf Deutschland aufs Neue.
Im Anschluss daran entscheidet der Ausschuss über die Frageliste, die die Grundlage für den neuen Staatenbericht sein wird. Die Bundesregierung hat dann ein Jahr Zeit, diese zu beantworten und daraus einen Umsetzungsbericht zu erstellen. Nähere Informationen finden Sie hier: Link zur Information der Monitoring-Stelle