Die Aufgaben des Koordinierungsbüros

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Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gehört zur Münchner Stadtverwaltung. Es leistet Aufklärungs-, Informations- und Projektarbeit und vergibt Zuschüsse, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

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Grundlage für die Arbeit des Koordinierungsbüros ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).

Ziel der Stadt München ist es, gemäß der UN-BRK die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Koordinierungsbüros beraten und unterstützen die Dienststellen in den verschiedenen Referaten der Münchner Stadtverwaltung. Das Koordinierungsbüro arbeitet eng mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zusammen. Darüber hinaus verfügt das Koordinierungsbüro über einen Inklusionsfonds. Freie Träger, die Projekte für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK durchführen, können aus diesem Fonds Zuschüsse beantragen. Zur Bewusstseinsbildung rund um das Thema Inklusion führt das Koordinierungsbüro Öffentlichkeitskampagnen und Veranstaltungen durch.

Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, wurden von der bayerischen Landeshauptstadt Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK entwickelt. Die Aktionspläne enthalten Maßnahmen zu Themen wie Gesundheit, Arbeit, Bildung, Wohnen oder Freizeit. Unter der Federführung des Koordinierungsbüros arbeiteten städtische Dienststellen, zusammen mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten, die Maßnahmen aus.