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Geld für inklusive Maßnahmen

Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bezuschusst Maßnahmen, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Gemeinnützige Organisationen, freie Träger der Wohlfahrtspflege und Dienststellen der Landeshauptstadt München können beim Koordinierungsbüro Zuschüsse für inklusive Maßnahmen beantragen.

Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache

Förderungsfähige Bereiche und Mittel beantragen.

Jetzt Zuschuss für Umbau zum
Rollstuhltaxi beantragen

Sie haben ein Taxi-Unternehmen in München und möchten Ihr Fahrzeug rollstuhlgerecht umbauen? Dann können Sie dafür ab sofort einen städtischen Zuschuss beantragen. Wer aus seinem Taxi ein Rollstuhltaxi macht, in dem auch Personen mit Rollstuhl oder Elektrorollstuhl problemlos mitfahren können, kann pro umgebautes Fahrzeug mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst werden. Der Zuschuss wird durch das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sozialreferat ausbezahlt. Wer sich ein elektrisch betriebenes Taxi neu anschafft und in ein rollstuhlgerechtes Taxi umbauen will, kann darüber hinaus zusätzlich beim Referat für Klima- und Umweltschutz eine Förderung für E-Taxis beantragen: Link zum Referat für Klima- und Umweltschutz

Antragsformulare und weitere Informationen zum Förderprogramm „Rollstuhltaxis“ können ab sofort formlos beim Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK angefordert werden. Die E-Mail-Adresse lautet: inklusion.soz@muenchen.de. Das Einreichen eines Antrags für das Förderprogramm „Rollstuhltaxis“ ist noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich.

Hintergrund dieser Fördermaßnahme: Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, die sich aus ihrem Stuhl nicht umsetzen können, können gängige Taxis nicht nutzen. Durch das Förderprogramm „Rollstuhltaxis“ soll der Umbau von Großraumtaxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen erreicht werden. Für die Maßnahme stehen für den Zeitraum 2020 bis 2023 insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen etwa zehn Wagen pro Jahr umgerüstet werden. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.