Zentrales Budget für Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung

Maßnahme 3 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Barrieren für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf werden abgebaut, indem die notwendigen Hilfsmittel bereitgestellt werden. So wird der Besuch einer Regelschule oder einer beruflichen Schule unterstützt und ermöglicht.

Maßnahme:

Für den Unterricht in Regelschulen und beruflichen Schulen benötigen Schülerinnen und Schüler zum Teil Hilfsmittel für den Abbau bestehender Barrieren. Dies sind beispielsweise Tablets zum Ausgleich einer Sehbehinderung, Hilfsmittel für Sprachübertragung oder die Anschaffung einer Pflegeliege. Die Landeshauptstadt München trägt dafür unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Um den Schulen die Beschaffung zu erleichtern, wird im Rahmen eines dreijährigen Projekts die zentrale Beschaffung im Referat für Bildung und Sport organisiert. Beginn der Maßnahme ist im Schuljahr 2019/2020.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die nötigen Hilfsmittel werden beschafft.

Kontakt:

Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Stabsstelle MSI
a.rbs@muenchen.de