Inklusive Gestaltung von Freiflächen an Grundschulen

Maßnahme 6 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Die Freiflächen von Grundschulen mit ganztägiger Betreuung können von allen Kindern genutzt werden. Auch Kinder mit Behinderungen, unabhängig von ihren individuellen Beeinträchtigungen, können auf den inklusiv gestalteten Schulhöfen spielen, toben, lernen oder sich entspannen.

Maßnahme:

Viele Kinder sind nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags auf dem Schulgelände. Durch die ganztägige Betreuung gibt es neue Anforderungen an die Freiflächen der Schulen. An einem Modellstandort werden die Freiflächen für Kinder mit und ohne besonderem Förderbedarf zu inklusiven Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsorten umgestaltet.

Mit der Planung der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2018 begonnen. Dabei spielte die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Modellstandort eine bedeutende Rolle. Folgende Ergebnisse fließen in die Planung der Maßnahme ein: inklusive Bewegungslandschaft mit Aussichtsturm, Wasserspielplatz, Häuschen für Rückzug, Naturareal mit Sitzgruppe für die Kinder zur Beobachtung von Pflanzen und Tieren.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:

Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich A4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
a4.rbs@muenchen.de