Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Messen

Maßnahme 11 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Menschen mit Beeinträchtigungen werden beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Dies erfolgt durch eine gezielte Ansprache und Sensibilisierung der Arbeitgeberseite auf Jobmessen.

Maßnahme:

Auf verschiedenen Jobmessen werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Potenziale und Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen informiert. Zudem wird ihr positiver Beitrag zur Arbeitswelt in den Fokus gerückt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden über die vielfältigen Unterstützungsangebote informiert. Es wird Vorträge zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel zu finanziellen Unterstützungen oder vorbeugenden Maßnahmen geben. Eine Fachveranstaltung wird die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt vertieft behandeln. Beschäftigungshemmnisse und Wissenslücken sollen abgebaut werden.

Die Maßnahme soll zunächst in den Jahren 2020 und 2021 laufen, ausgewertet und angepasst werden.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:

Referat für Arbeit und Wirtschaft,
Fachbereich 3 „Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung“
mbq@muenchen.de