2. Aktionsplan

Der Stadtrat hat den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im April 2019 einstimmig beschlossen. An der Entwicklung des Aktionsplans waren viele Akteurinnen und Akteure beteiligt: Unter Federführung des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK arbeiteten städtische Dienststellen eng mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten zusammen. Die Öffentlichkeit wurde über eine Kampagne mit einbezogen.

Hier können Sie die Broschüre des 2. Aktionsplans als barrierefreie PDF-Datei herunterladen.

Der 2. Aktionsplan enthält Maßnahmen zu acht verschiedenen Themenbereichen. Diese Themenbereiche, genannt Handlungsfelder, sind:

Handlungsfeld 1: Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 2: Gesundheit

Handlungsfeld 3: Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 4: Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 5: Erholung, Freizeit, Kultur, Sport, Tourismus

Handlungsfeld 6: Recht, Freizeit, Schutz

Handlungsfeld 7: Selbstbestimmte Lebensführung, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie, persönliche Assistenz

Handlungsfeld 8: Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Behörden dazu auf, Menschen mit Behinderungen Informationen rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen. In diesem Artikel werden vor allem alternative Kommunikationsformen benannt.

Durch Artikel 29 der UN-BRK werden die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere das Wahlrecht, gesichert. Sie sollen umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können.

Die städtischen Behörden sollen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zugänglich und nutzbar sein. Das Kreisverwaltungsreferat setzt bereits diverse Maßnahmen um.