Der Stadtrat hat den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im April 2019 einstimmig beschlossen. An der Entwicklung des Aktionsplans waren viele Akteurinnen und Akteure beteiligt: Unter Federführung des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK arbeiteten städtische Dienststellen eng mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten zusammen. Die Öffentlichkeit wurde über eine Kampagne mit einbezogen.
Hier können Sie die Broschüre des 2. Aktionsplans als barrierefreie PDF-Datei herunterladen.
Der 2. Aktionsplan enthält Maßnahmen zu acht verschiedenen Themenbereichen. Diese Themenbereiche, genannt Handlungsfelder, sind:
- Handlungsfeld 1: Frühe Förderung, Schule, formale Bildung
- Handlungsfeld 2: Gesundheit
- Handlungsfeld 3: Arbeit, Beschäftigung
- Handlungsfeld 4: Mobilität, Bauen, Wohnen
- Handlungsfeld 5: Erholung, Freizeit, Kultur, Sport, Tourismus
- Handlungsfeld 6: Recht, Freiheit, Schutz
- Handlungsfeld 7: Selbstbestimmte Lebensführung, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie, persönliche Assistenz
- Handlungsfeld 8: Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben
Handlungsfeld 1: Frühe Förderung, Schule, formale Bildung
- Maßnahme 1: Inklusive Förderangebote an Schulen
- Maßnahme 2: Angebote der Jugendhilfe an der Ludwig-Thoma-Realschule
- Maßnahme 3: Zentrales Budget für Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung
- Maßnahme 4: Sozialpädagogischer Fachdienst berät in Tagesheimen
- Maßnahme 5: Inklusives Modellprojekt zur Kooperativen Ganztagsbildung
- Maßnahme 6: Inklusive Gestaltung von Freiflächen an Grundschulen
Handlungsfeld 2: Gesundheit
- Maßnahme 7: Barrierefreiheit in der München Klinik
- Maßnahme 8: Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder
- Maßnahme 9: Studie SICHTBAR: Wie leben Menschen mit seelischen Behinderungen in München?
- Maßnahme 10: Informationen über Angebote für Menschen mit seelischen Behinderungen
Handlungsfeld 3: Arbeit, Beschäftigung
- Maßnahme 11: Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Messen
- Maßnahme 12: Stadtinterne technische Beratungsstelle „Inklusion und Vernetzung“
Handlungsfeld 4: Mobilität, Bauen, Wohnen
- Maßnahme 13: Rollstuhltaxis
- Maßnahme 14: Verbesserung der Beschilderung in Münchner U-Bahnhöfen
- Maßnahme 15: WC-Finder
- Maßnahme 16: Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen
- Maßnahme 17: Zuschussprogramm „Wohnen am Ring“
- Maßnahme 18: Mehr barrierefreie Wohnungen auf geeigneten städtischen Grundstücken
Handlungsfeld 5: Erholung, Freizeit, Kultur, Sport, Tourismus
- Maßnahme 19: Inklusive Münchner Stadtbibliothek
- Maßnahme 20: Kultur barrierefrei München
- Maßnahme 21: Ferienangebote für alle!
- Maßnahme 22: Münchner Inklusionstag
- Maßnahme 23: Inklusion bei der Schauspielausbildung an der Otto-Falckenberg-Schule
- Maßnahme 24: Ehrenamtliche Freizeitassistenzen gesucht
- Maßnahme 25: Engagement von Menschen mit Behinderungen als Ehrenamtliche
- Maßnahme 26: FRIDA & KURT – Freude mit Kultur im Viertel
- Maßnahme 27: Induktive Höranlagen in den Tourist-Informationen
- Maßnahme 28: Inklusionsorientierter Sportstättenbau
- Maßnahme 29: Badespaß für alle!
Handlungsfeld 6: Recht, Freizeit, Schutz
- Maßnahme 30: Besserer Gewaltschutz für Mädchen und Frauen mit Behinderungen
- Maßnahme 31: Mehr Unterstützung für Menschen mit seelischen Behinderungen
Handlungsfeld 7: Selbstbestimmte Lebensführung, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie, persönliche Assistenz
- Maßnahme 32: Ehrenamtliche unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen
- Maßnahme 33: Zentrales Informationsangebot für Menschen mit Behinderungen
- Maßnahme 34: Bessere Teilhabe in den Stadtvierteln
Handlungsfeld 8: Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben
Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Behörden dazu auf, Menschen mit Behinderungen Informationen rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen. In diesem Artikel werden vor allem alternative Kommunikationsformen benannt.
Durch Artikel 29 der UN-BRK werden die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere das Wahlrecht, gesichert. Sie sollen umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können.
Die städtischen Behörden sollen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zugänglich und nutzbar sein. Das Kreisverwaltungsreferat setzt bereits diverse Maßnahmen um.