Maßnahme 31 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München
Ziel:
Menschen mit seelischen Behinderungen werden unterstützt, damit sie ihre Rechte gegenüber gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, Leistungsträgern und Behörden besser wahrnehmen können.
Maßnahme:
Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise Beeinträchtigungen sehen sich bei den bisherigen Beschwerdestellen häufig nicht angemessen beraten und unterstützt. Deshalb haben sich zwei unabhängige Beschwerdestellen für diese Zielgruppe gegründet: die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München (UBPM) und die Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS. Diese beiden Stellen werden durch die Maßnahme gestärkt.
Die Unterstützung basiert auf zwei Säulen:
- Einrichtung von je einer Stelle für geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der Verwaltung bei den beteiligten Trägern
- Für juristische Fachberatung steht den Beschwerdestellen ein festgelegter Förderbetrag zur Verfügung
Die Maßnahme startet im Jahr 2020.
Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die Stellen für geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der Verwaltung bei den beteiligten Trägern sind besetzt. Die regelmäßige Förderung fließt.
Kontakt:
Referat für Gesundheit und Umwelt
Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe
psychiatriekoordination.rgu@muenchen.de