Maßnahme 28 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München
Ziel:
Das Referat für Bildung und Sport entwickelt einen Leitfaden für den inklusionsorientierten Schulsportstättenbau.
Maßnahme:
Der Leitfaden enthält verpflichtende Mindestanforderungen für den Bau von Schulsportstätten wie Sporthallen, Freisportanlagen und Schulschwimmbäder. Über die Mindestanforderungen hinaus stellt der Leitfaden als Sonderanforderungen die speziellen Bedürfnisse des Rollstuhlsports, des Blinden- und Sehbehindertensports und des Gehörlosensports dar.
Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Der Leitfaden ist im Sommer 2021 erschienen.
Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Bereich sportsoziale Themen
sportsoziale.themen@muenchen.de