Morgen und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-BRK des Instituts, anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“
Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Palleit. Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. „Hier fehlt es an der notwendigen menschenrechtlich gebotenen politischen Priorisierung“, heißt es im Bericht.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Link zum Parallelbericht in Leichter Sprache
Link zum Parallelbericht in Deutscher Gebärdensprache
Link zum Parallelbericht in Englisch
Link zum Datenblatt „Inklusive Bildung“
Link zum Datenblatt „Private Akteure zu Barrierefreiheit verpflichten“
Link zum Datenblatt „Anwendung von Zwang“