Maßnahme 8 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München
Ziel:
Kinder mit Beeinträchtigungen sollen uneingeschränkt an der gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung teilnehmen können. Die Untersuchung und Beratung gehen auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ein.
Die Eltern sollen über die inklusive Schuleingangsuntersuchung aufgeklärt werden, weil viele davon ausgehen, dass die Untersuchung nur für Kinder ohne Behinderungen gedacht ist.
Maßnahme:
Eltern erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf der Untersuchung. Sie können im Vorfeld eine umfassende Beschreibung des Krankheitsbildes ihres Kindes abgeben, damit die Durchführung von Screening und ärztlicher Untersuchung besser geplant werden kann. Sofern Förderungs- und Therapiebedarf ermittelt wurde, kann der Einsatz möglicher Hilfsmittel in der Schule unterstützt werden.
Um Standards für die Maßnahme entwickeln zu können, werden Befragungen bei betroffenen Familien durchgeführt sowie Fachstellen und Expertinnen und Experten hinzugezogen. Im Jahr 2021 soll die Umsetzung der Maßnahme überprüft werden.
Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.
Kontakt:
Gesundheitsreferat,
Hauptabteilung Gesundheitsvorsorge
schulgesundheit.gsr@muenchen.de