Beschreibung
Über die gesetzlichen festgelegten Aufgaben hinaus soll die Bauaufsichtsbehörde für die Genehmigungsverfahren sowie für Beratung und Überwachung Standards entwickeln, um die Qualität im barrierefreien Bauen zu steigern und die gesetzlichen Mindestanforderungen zu sichern. Dazu gehört zum Beispiel, den Umfang der Beratung zu optimieren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren und zu sensibilisieren, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu lancieren und vieles mehr.
Erwartete Auswirkungen
- Qualität und Umfang barrierefreier Ausstattungen nehmen zu.
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für barrierefreies
Bauen bei allen Beteiligten
Stand der Umsetzung
Aktueller Stand
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Qualitäts-Standards für barrierefreies Bauen“ wurde von der Lokalbaukommission eine Broschüre herausgebracht, in der die Anforderungen zum Barrierefreien Bauen genau erklärt werden. Die Informationen können auch im Internet nachgelesen werden unter www.muenchen.de/lbk.
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2014 bis 2016 in einer Sonderaktion insgesamt 172 Bauvorhaben durch die Lokalbaukommission kontrolliert. Dabei wurde geprüft, ob die Pläne im Baugenehmigungsverfahren den Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen – auch wenn diese Prüfung von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist. In einer zweiten Aktion haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann die tatsächliche Ausführung vor Ort kontrolliert. Festgestellte Mängel mussten, soweit dies noch möglich war, nachgebessert werden. Zudem wurden Gesetzesverstöße sanktioniert (Einleitung von Bußgeldverfahren). Es hat sich herausgestellt, dass die Aktionen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zu Verbesserungen führten, die zeigen, dass Barrierefreies Bauen inzwischen mehr ins Bewusstsein der Planerinnen und Planer gedrungen ist.
Kooperation
- Beraterkreis barrierefreies Bauen (Sozialreferat)
- Personal- und Organisationsreferat
- Behindertenbeirat
- Schwerbehindertenvertretung
- Architektenkammer
- Bauzentrum
- Innungen
- Weitere Kammern und Verbände