Aktionsplan für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Vollversammlung des Stadtrats soll morgen, am 26. Februar, den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschließen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Inklusion weiter voranzubringen. Der Aktionsplan besteht aus 34 Maßnahmen und greift schwerpunktmäßig Themenfelder wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ auf, um die Öffentlichkeit verstärkt für inklusive Themen zu sensibilisieren.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mit dem 3. Aktionsplan setzt die Landeshauptstadt München ihr Engagement zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent fort. Wir wollen als Kommune auch weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen und setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen in München gleichberechtigt leben können. Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sind dabei entscheidende Voraussetzungen. Die Stadt München gilt als eine der behindertenfreundlichsten Städte Deutschlands. Dennoch machen wir hier nicht Halt und wollen – vorbehaltlich der Stadtratsentscheidung – über eine Million Euro in die Hand nehmen, um unserem Ziel einer inklusiven Stadtgesellschaft ein weiteres Stück näher zu kommen. Die Münchner Aktionspläne sind dabei eine wichtige Grundlage, um München noch inklusiver zu machen.“

Der Stadtrat hatte 2013 und 2019 den 1. und 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK mit Themen wie „Frühe Förderung, Schule, Bildung“, „Arbeit, Beschäftigung“ oder „Mobilität, Bauen, Wohnen“, auf den Weg gebracht. Der 3. Aktionsplan legt nun den Fokus auf junge Menschen und Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten. Auf Menschen mit Lernbehinderung, Menschen mit psychischer Erkrankung und Menschen mit Suchterkrankung wird dabei besonders eingegangen, um die Öffentlichkeit für dieses Thema bewusst zu sensibilisieren. An der Entwicklung der Maßnahmen haben rund 150 Personen mitgearbeitet. Zu den Beteiligten zählen Mitglieder des Behindertenbeirats und der Stadtverwaltung, Mitarbeitende von Verbänden und Initiativen sowie Akteurinnen und Akteure aus der Behindertenhilfe, der Suchthilfe und aus dem Bereich psychische Gesundheit.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Thema Bewusstseinsbildung ist wichtiger denn je. Bewusstsein hilft, ableistischen und diskriminierenden Einstellungen entgegenzuwirken. Es hilft, Klischees und Vorurteile zu erkennen und zu hinterfragen. Deshalb freut mich besonders, dass diesmal Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychisch erkrankte Menschen stärker in die Entwicklung von Maßnahmen einbezogen worden sind und als Expertinnen und Experten in eigener Sache auch die Federführung zur Umsetzung von einigen Maßnahmen übernommen haben. Ich danke daneben allen, die bei der Entwicklung der Maßnahmen des 3. Aktionsplans mitgewirkt haben.“

Beispiele für Maßnahmen des 3. Aktionsplans
Zum Themenkomplex „Wissen und Empowerment“ zählt die Maßnahme „Mehr Serviceorientierung im Einzelhandel“. Damit Menschen mit Lernschwierigkeiten mehr Teilhabe am alltäglichen Leben haben, sollen sie künftig ohne Hilfe oder Assistenz im Supermarkt einkaufen können. Deshalb wird eine Projektgruppe mit Menschen mit Lernschwierigkeiten ins Leben gerufen. Dort wird analysiert, welche Hürden es für Menschen mit Lernschwierigkeiten beim Einkaufen gibt. Ist ein Projektplan erstellt, wird Kontakt mit einer Supermarktkette aufgenommen, die an einer Kooperation interessiert ist. Gemeinsam werden dann praktische Beispiele erarbeitet und die Angestellten des Supermarkts für die Probleme von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibilisiert.

Ein weiteres Beispiel aus dem Bereich „Wissen und Empowerment“ ist die Maßnahme „Der Münchner Behindertenbeirat öffnet sich für Menschen mit Psychiatrie- und ähnlichen Erfahrungen und für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen“. Damit will sich der Behindertenbeirat diesen Personengruppen nicht nur öffnen, sondern sich auch Wissen über die Situation und Bedürfnisse von Menschen mit diesen Erkrankungen aneignen. Dies kann zum Beispiel durch Fortbildungen erfolgen. Durch Stellungnahmen und Beratungen des Behindertenbeirats sollen die
Bedürfnisse dieser Zielgruppe auch an den Stadtrat und die Stadtspitze herangetragen werden. Außerdem soll im Hinblick auf psychische Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen die städtische Dienstanweisung Inklusion überarbeitet werden. Diese gilt für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München und deren Eigenbetriebe.

Aus dem Bereich „Begegnung, Kontakt“ stammt die Maßnahme „Mobile Beratungsstelle Barrierefreiheit“. Noch immer sind in München viele Veranstaltungen und Veranstaltungsorte nicht barrierefrei. Damit künftig mehr Menschen mit Behinderungen am Münchner Kulturleben teilnehmen können, soll schon bald ein mobiler Beratungsdienst Veranstaltern bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen beraten. Die Beratung wird von einem Team von Expert*innen in eigener Sache durchgeführt. Die Expert*innen mit Behinderungen beraten und sensibilisieren nicht nur bei Begehungen vor Ort, sondern verleihen auch Rollstuhl-Rampen, Induktionsschleifen oder mobile Rollstuhl-Toiletten.

Daniela Maier, ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt München: „Nach wie vor sind wir Menschen mit Behinderungen von Benachteiligung in allen Lebensbereichen betroffen. Oft werden wir auf unsere Behinderung reduziert und es wird nicht gesehen, welche Stärken und Ressourcen wir aufgrund unserer Erfahrungen mitbringen. Um Vorurteile zu hinterfragen sowie Empathie und Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, braucht es Bewusstsein. Auch Menschen mit Behinderungen selbst müssen gestärkt werden. Wir müssen zusammen Rahmenbedingungen schaffen für mehr Sichtbarkeit und Verbündete für die Verbesserung unserer Lebensrealität gewinnen. Jeder Mensch kann zu jedem Zeitpunkt des Lebens entweder selbst oder als angehörige Person von einer Behinderung betroffen sein. Daher rufe ich dazu auf, dass Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen eine barrierefreie und inklusive Zukunft gestalten.“

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK