Beschreibung
Die Anordnung rechtlicher Betreuungen soll auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Zu diesem Zweck wird eine Aufklärungskampagne in Form von Vorträgen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, welche die Bürgerinnen und Bürger sowie die Fachdienste eingehend über das Institut der rechtlichen Betreuung aufklärt. Dazu gehören Informationen über deren Erforderlichkeit, Möglichkeiten und Grenzen sowie über die geeigneten Vorsorgemöglichkeiten (Vollmachten und Verfügungen) zur Vermeidung der rechtlichen Betreuung.
Erwartete Auswirkungen
- Rückgang der Betreuungsfälle
- Erhalt und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger in belastenden Lebenslagen
Stand der Umsetzung
Aktueller Stand
durch Vollmacht“ zu erreichen und weitere Maßnahmen zu ermöglichen, wurden Vorträge im Referat für Bildung und Sport sowie im Kreisverwaltungsreferat gehalten. Außerdem wurde ein erster zielgruppenorientierter Flyer fertiggestellt. Der Flyer richtet sich an Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Er liegt im Heiratsbüro des Kreisverwaltungsreferats aus. In der Broschüre wird darauf hingewiesen, dass es kein Vertretungsrecht zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern gibt. Weitere Flyer zur Verteilung in Schulen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind geplant.
Januar 2018
Geplant ist die Entwicklung von zielgruppenorientierten Flyern zum Thema Vorsorge. Diese sollen den Bürgerinnen und Bürgern durch die entsprechenden städtischen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Für verschiedene Fachstellen und angehende Absolventen der Sozialen Arbeit werden Fachvorträge gehalten.
Mai 2017
Die Stelle des Maßnahmenverantwortlichen wurde zum 01. Januar 2017 besetzt.
Die erste Phase ist die Erarbeitung eines Konzepts zum Thema „Information und Aufklärung über rechtliche Betreuung und Vollmachten zur Vorsorge für junge Volljährige“.
Kooperation
- Amt für Soziale Sicherung, Betreuungsstelle
- Münchner Betreuungsvereine
- Betreuungsgericht
- Wissenschaft
- Presse