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Inklusion an zwei weiteren Grundschulstandorten

Maßnahme 2 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Langtitel

Inklusion an zwei weiteren Grundschulstandorten

Beschreibung

Allen Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zu Bildungserfolgen im Regelschulsystem ermöglicht werden. Dafür werden zwei weitere inklusive Schulstandorte nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern und des Staatlichen Schulamts errichtet. Den Sachaufwand trägt die Stadt München. Personelle Ressourcen und ein Budget für Schulen mit dem „Profil Inklusion“ sind vorhanden.

Erwartete Auswirkungen

  • Inklusive Angebote in weiteren Schulsprengeln Münchens (Maßgeblich sind die Vorgaben des Kultusministeriums zur Schaffung von Schulen mit dem „Profil Inklusion“.)

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Die öffentlichen Grund- und Mittelschulen, die in München alle in staatlicher Trägerschaft stehen, haben sich seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dem Thema Inklusion geöffnet und nehmen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Behinderungen auf.

Das Referat für Bildung und Sport stellt im Rahmen seiner Sachaufwandsträgerschaft Mittel zur Verfügung, die für unterrichtsunterstützende Hilfsmittel abgerufen werden können.

Neue Schulen werden in München als Lernhauscluster gebaut. Neben ihren flexiblen Grundrissen enthalten sie auch Räume, die für differenzierte Beschulung, therapeutische Zwecke oder bei Bedarf für eine „Auszeit“ genutzt werden können. Im Rahmen von Generalsanierungen wird versucht, soweit es der Bestand erlaubt, das Konzept der Lernhauscluster umzusetzen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Erteilung des Schulprofils „Inklusion“, wird durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst festgelegt. Die Landeshauptstadt München als Sachaufwandsträgerin für Schulgebäude wird bei der Entscheidung mit einbezogen und hat bisher alle Anträge unterstützt.

Die aktuelle Liste der Schulen mit Inklusionsprofil kann unter www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion/inklusion-an-den-verschiedenen-schularten abgerufen werden.

 

 

Kooperation

  • Staatliches Schulamt
  • Regierung von Oberbayern
  • Einzelne Schulen

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